Anhand des Mietspiegels besteht für Mietende und Vermietende erneut die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren. Wohnungseigentümer und Vermieter erhalten mit dem Mietspiegel somit verlässliche und rechtssichere Richtwerte.
Der vorliegende qualifizierte Mietspiegel gemäß § 558 d BGB wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und unterliegt den gesetzlichen Regelungen zur Fortschreibung (alle 2 Jahre) und Neuerstellung (alle 4 Jahre).
Der neu erstellte Mietspiegel 2025 für das Gebiet der Stadt Gehrden wurde als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt und ist zum 10.12.2025 in Kraft getreten.
Gedruckte Exemplare des Mietspiegels für Gehrden liegen auch im Rathaus aus.
Der Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Gehrden wird als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt.
Mietspiegel 2025 pdf-Dokument