Schiedsperson für den Gehrdener Schiedsamtsbezirk I gesucht | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ab dem 10. Mai 2026 wird eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I benötigt.

Schiedsperson für den Gehrdener Schiedsamtsbezirk I gesucht

Die Amtszeit der amtierenden Schiedsperson für den Gehrdener Schiedsamtsbezirk I läuft zum 09.05.2026 aus. Daher sucht die Stadt Gehrden für den Schiedsamtsbezirk I ab dem 10.05.2026 eine ehrenamtliche Schiedsperson.

Der Schiedsamtsbezirk Gehrden I umfasst: Gehrden-Süd sowie die Ortschaften Lemmie, Leveste und Redderse.

Dieses Amt umfasst gleichzeitig die Stellvertretung des Schiedsamtsbezirks II.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird durch den Rat der Stadt Gehrden für fünf Jahre gewählt. Nach der Wahl bedarf es abschließend der Bestätigung und förmlichen Verpflichtung der Schiedsperson durch den Direktor des Amtsgerichts Wennigsen.

Zu wählen ist eine nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignete Person, die im Schiedsamtsbezirk wohnt, das 30. Lebensjahr vollendet hat und nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Schiedspersonen werden nach dem niedersächsischen Schlichtungsgesetz in nachbarschaftsrechtlichen sowie zivil- und teilweise strafrechtlichen Angelegenheiten tätig.

Ziel ist die einvernehmliche Beilegung eines Streites. Diese erleichtert es den Parteien regelmäßig, auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auszukommen und trägt damit meist mehr zum Rechtsfrieden bei als ein erstrittenes Urteil.

Um dies erreichen zu können, müssen Schiedspersonen über soziale und kommunikative Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen erwartet. Das verantwortungsvolle Amt einer Schiedsperson verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Sachlichkeit. Sie muss bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über die Aufgaben, Rechte und Pflichten weiterzubilden.

Die Ausübung erfolgt ehrenamtlich und wird durch das Amtsgericht Wennigsen beaufsichtigt. Die Stadt Gehrden übernimmt die Sachkosten, insbesondere für die Aus- und Fortbildung.

Geeignete, sich bewerbende Personen nehmen an einem Informationsseminar der Schiedsamtsvereinigung teil, damit sich auch die Vereinigung, die ein Anhörungsrecht hat, ein Bild von der Person machen und eine Empfehlung abgeben kann.

Bewerbungen werden bis zum 23.12.2025 angenommen.

Schriftlich per Post:

Stadt Gehrden
Team 2.2
Kirchstr. 1-3
30989 Gehrden

In Textform per E-Mail an: ordnung@gehrden.de

Bewerbungen unterschiedlicher Geschlechter (m/w/d) werden gleichermaßen begrüßt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Meinshausen.

Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie in eine Speicherung personenbezogener Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.