Eine etwaige Stichwahl des Regionspräsidenten oder der Regionspräsidentin wird am 27.09.2026 durchgeführt.
Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, ist die Stadt Gehrden auf freiwillige Wahlhelfende angewiesen, die an den Wahlsonntagen als Mitglieder des Wahlvorstandes in den Wahllokalen ihren Dienst verrichten. Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres.
Die Stadt Gehrden sucht für die Besetzung der Wahllokale insgesamt 184 ehrenamtliche Wahlhelfende, die ein Wahlehrenamt übernehmen möchten.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Funktion.
Zur Bewerbung bitte hier klicken.